Menschenrechtliche Grundsatzerklärung

Vorwort

Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG) hat die AWO Bremerhaven die vorliegende „Menschenrechtliche Grundsatzerklärung der AWO Bremerhaven“ erstellt.

 

Verpflichtung auf höchster Unternehmensebene

Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit – die Grundwerte der Arbeiterwohlfahrt, festgeschrieben im AWO-Grundsatzprogramm (2019), gelten weltweit und über die Grenzen hinweg verbindlich. Wir als AWO unterstützen jeden Menschen darin, ihren*seinen persönlichen Lebensalltag zu bewältigen, ihre*seine Rechte einzufordern und Solidarität zu erfahren. Wir unterstützen Hilfe zur Selbsthilfe, Empowerment, den Rücken stärken, denn es geht uns immer darum, den betroffenen Menschen den Einstieg oder Wiedereinstieg in die Gesellschaft zu erleichtern oder dafür zu sorgen, dass sie selbstbestimmt am Lebensalltag in Würde teilhaben können.[1]

Angesichts zum Teil enthemmter Marktkräfte geht es heute mehr denn je darum, sich für Gerechtigkeit und für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft einzusetzen sowie eine deutliche Position zu beziehen. Für uns ist dabei klar: Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz sowie die universellen Menschenrechte sind das Fundament einer offenen Gesellschaft. Diese Rechte sind nicht verhandelbar. Sie müssen für Jede*n einklagbar sein.[2]

Die AWO bekennt sich mit ihrem Grundsatzprogramm (2019) dazu, jede Form von Feindlichkeit, Diskriminierung, Extremismus, Sexismus und Rassismus gegen Menschen und soziale Gruppen zu bekämpfen. Der Achtung, dem Schutz und der Verteidigung der Menschenrechte auf allen Ebenen obliegt daher eine besondere verbandliche und unternehmerische Verantwortung.

Die AWO wird heute bundesweit von über 300.000 Mitgliedern, 72.000 ehrenamtlich engagierten Helfer*innen sowie 242.000 hauptamtlichen Beschäftigten getragen. Über 600.000 Menschen engagieren sich für die Werte und Aufgaben der AWO und tragen einen solidarischen Zusammenhalt in die Gesellschaft.[3]

Transparente Lieferketten, die Achtung von Menschen- und Umweltrechten und das Aufdecken von Risiken befähigen die AWO durch solidarisches und lokales Handeln an einer gerechten Welt mitzuwirken. Des Weiteren ist die AWO bzgl. Versorgungssicherheit in Lieferketten sensibilisiert und fördert menschen- und umweltrechtliche Innovationen.

Die Geschäftsführung und der Vorstand des AWO Kreisverbands Bremerhaven e.V. bekennen sich zu den Sorgfaltspflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und steuern die Verantwortung für die Umsetzung dieser menschenrechtlichen Grundsatzerklärung. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Bereich unserer Organisation sich über die eigene Verantwortung für die Achtung, den Schutz und die Förderung der Menschenrechte und ihre alltägliche Umsetzung im Klaren ist.

Die AWO unterstützt und fördert die Arbeit ihres entwicklungspolitischen Fachverbandes AWO international e.V. Dieser setzt sich seit 1998 dafür ein, dass benachteiligte Menschen ihre Lebensumstände nachhaltig verbessern können. Im Falle von Katastrophen engagiert sich AWO International in der humanitären Nothilfe und im Wiederaufbau. Im Inland nimmt AWO International im Rahmen von entwicklungspolitischer Bildungs- und Informationsarbeit die Herausforderungen und Chancen der Globalisierung in den Blick und gibt Impulse für ein werteorientiertes, nachhaltiges Handeln. AWO International macht sich für den fairen Handel stark und bietet fair gehandelte und ökologisch hergestellte Produkte an. Viele hauptamtliche Mitarbeiter*innen der AWO haben die Möglichkeit, über die sogenannte „Rest-Cent-Aktion“ (monatliche Spende bis zu 99 Cent) die solidarische Menschenrechtsarbeit von AWO International e.V. zu unterstützen.

 

Bezug zu internationalen Standards

Im Einklang mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen bekennt sich der AWO Kreisverband Bremerhaven e.V. zu den Prinzipien der nachfolgenden international anerkannten menschenrechtlichen Rahmenwerke und Standards:

  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
  • Der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen
  • Die Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (MNE Declaration)
  • Die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
  • Die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-KRK)
  • Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
  • Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
  • Ziele für nachhaltige Entwicklung
  • Pariser Klimaabkommen

 

Bezug auf sektor- und unternehmensspezifische Risiken

Die AWO bezieht Waren und Dienstleistungen ausschließlich von Lieferant*innen, die in einem formellen Arbeitsumfeld tätig sind. Außerdem überwacht der AWO Kreisverband Bremerhaven e.V. die Einhaltung der internationalen Standards. Die Lieferant*innen wurden über die Standards informiert und haben bestätigt, dass sie die Grundsätze der Menschenrechtscharta befolgen. Der AWO Kreisverband Bremerhaven e.V. überprüft die Überwachungsprozesse fortlaufend und arbeitet daran, sie noch wirksamer zu gestalten.

 

Beschreibung von Maßnahmen und Verantwortlichkeiten

Zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards, nationaler Gesetze und Qualitätsrichtlinien des AWO Kreisverbandes Bremerhaven e.V. führen seine Einrichtungen und Dienste ein angemessenes Risikomanagement ein. Die Sorgfaltspflichtprüfung der Menschenrechte in Rahmen des Risikomanagements dient dazu, potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte in den Geschäftsaktivitäten und den Lieferketten zu identifizieren, zu bewerten und zu adressieren. Zur Verstetigung des Risikomanagements wird eine betriebsinterne Zuständigkeit festgelegt („menschenrechtsbeauftragte Person“). Wird festgestellt, dass ein Risiko besteht, oder dass eine Geschäftsaktivität negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder mitverursacht, verfügen wir über ein Verfahren zur Bewertung, Änderung, Einstellung und / oder Korrektur der Aktivität. Wir bestärken die Mitarbeiter*innen darin, vermutete Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten über die vorhandenen Beschwerde- oder Streitbeilegungsverfahren zu melden. Dazu gehört auch das lokale Management, die zuständige Personalabteilung oder die Compliance-Kontaktmöglichkeiten. Unsere Partner*innen und Dritte haben die Möglichkeit, über Webformulare potenzielle Verstöße gegen die menschenrechtliche Grundsatzerklärung anonym zu melden. Der AWO Kreisverband Bremerhaven e.V. hat Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich gegenüber unmittelbaren Zulieferern verankert, um drohenden Menschenrechtsverstößen vorzubeugen.

 

Interne und externe Kommunikation

Die AWO wird die Grundsatzerklärung weiter kommunizieren, unsere haupt- und ehrenamtlichen Beschäftigten sowie unsere Partner*innen sensibilisieren und informieren. Der AWO Kreisverband Bremerhaven e.V. bietet seinen Beschäftigten und Partner*innen regelmäßig spezifische Schulungen zu Menschenrechtsthemen an. Die Dokumentation und Berichterstattung über die Umsetzung der Lieferkettensorgfaltspflichten nutzt der AWO Kreisverband Bremerhaven e.V. für die interne und externe Kommunikation.

 

Integration in einen bestehenden ‚Code of Conduct‘ und Verbindung zu bestehenden Dokumenten

Um unserem Anspruch bezüglich Anerkennung und Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden, haben wir verbandsweite Richtlinien implementiert, die unsere Haltung für uns und für unsere Geschäftspartner*innen definieren. Diese Richtlinien stellen die Basis unseres täglichen Handelns dar und nehmen dabei nicht nur unsere eigenen Beschäftigten und Lieferant*innen in den Blick, sondern auch die Beschäftigten in unseren Lieferketten, unsere Dienstleister*innen und unsere Kundinnen und Kunden. Auf Verbandsebene handelt es sich insbesondere um folgende Richtlinien:

  • Das Grundsatzprogramm der Arbeiterwohlfahrt ist die zentrale programmatische Orientierung für den gesamten Verband. Unser Handeln wird bestimmt durch unsere Grundwerte und unsere Verpflichtung gegenüber der Würde des Menschen: Wir akzeptieren weder Armut noch Ausgrenzung und wirken daran mit, den demokratischen, sozialen Rechtsstaat und die Menschenrechte international zu verwirklichen.[4]
  • Durch den „Leitfaden zu Vielfalt und der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ (AGG) in den AWO-Einrichtungen setzt die AWO verbandsinterne Gleichbehandlung von Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Behinderung, sexuelle Identität, Weltanschauung oder Religion in Zusammenhang mit den Leitsätzen und dem Leitbild der Arbeiterwohlfahrt durch.[5]
  • Mit unserem Maßnahmenplan Klimaschutz definiert die AWO verbandsübergreifende Maßnahmen und Kriterien für die Bereiche Gebäudeenergie, Verpflegung, Mobilität, Ressourcen, Transparenz und Controlling.
  • Mit unseren Qualitätsmanagement-Leitlinien zur Umsetzung von Nachhaltigkeit in AWO-Einrichtungen definieren wir über das Qualitätsmanagement Ansprüche und Standards in der ökologischen, sozialen / gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Dimension an die Zusammenarbeit entlang der Lieferkette.[6]
  • Das AWO-Verbandsstatut führt unsere Grundwerte aus und benennt dabei bspw. auch das Eintreten für eine generationsübergreifende Nachhaltigkeit im sozialpolitischen und im unternehmerischen Handeln. Die Anerkennung des Verbandsstatus ist zwingend für die Mitgliedschaft bei der AWO. Die Werte bilden zudem eine maßgebende Grundlage für die Richtlinien zur verantwortungsvollen Verbands- und Unternehmensführung und Kontrolle, die im AWO-Governance-Kodex festgehalten sind.[7]
  • Anforderungen an unsere Geschäftspartner*innen im Bereich des AWO-Shops werden durch die 2023 unterzeichnete Vertragsergänzungsvereinbarung festgeschrieben.

 

Diese menschenrechtliche Grundsatzerklärung wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie den sich verändernden Anforderungen und Entwicklungen gerecht wird.

Bremerhaven im Januar 2024

Eckart Kroon
Geschäftsführer AWO Kreisverband Bremerhaven e.V.

Silke Rupietta
Geschäftsführerin AWO Kreisverband Bremerhaven e.V.

 


[1] https://awo.org/themen/grundsatzprogramm
[2] https://awo.org/sites/default/files/2020-07/AWO_Imagebroschuere.pdf
[3] https://awo.org/die-awo-zahlen-und-fakten
[4] https://awo.org/sites/default/files/2020-01/Grundsatzprogramm%20der%20AWO_2019.pdf
[5] https://wirarbeitendran.awo.org/projekt/awo-massnahmenplan-klimaschutz
[6] https://awo.org/sites/default/files/2020-10/AWO-QM%20Leitlinien%20Nachhaltigkeit_Stand%20Februar%202020_0.pdf
[7] https://awo.org/sites/default/files/2020-12/AWO-Governance-Kodex_Fasssung_05.12.2020_0.pdf

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